Betreuungs- und Betriebskonzept: Wohnen

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  1. Trägerschaft und Auftrag
Trägerschaft
Auftrag
Die Stiftung applico bietet in Deutschfreiburg Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsene Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
   
  2. Zielgruppe und Zielsetzung
Zielgruppe Das Angebot richtet sich an erwachsene Frauen und Männer bis zum AHV-Alter, welche auf Grund einer psychischen Beeinträchtigung mittel- oder langfristig nicht alleine leben können oder wollen. Ihnen soll ein Zuhause angeboten werden.
Zielsetzung Die BewohnerInnen werden individuell unterstützt, damit sie ihre seelischen und sozialen Fähigkeiten wieder festigen oder entdecken können. Ihre grösstmögliche Eigenständigkeit wird gewahrt und gefördert.
   
 

3. Aufnahmekriterien

Aufnahme-
kriterien
  • verfügte IV-Rente aus psychischen Gründen
  • Freiwilligkeit
  • Gesicherte Finanzierung
  • Kenntnisse der deutschen Umgangssprache
  • Anerkennung der hausinternen Richtlinien
  • Bei Bedarf externe Ansprechperson für rechtliche und ad-
    ministrative Fragen
  • Arbeitsplatz von mindestens einem halben Pensum in der freien Wirtschaft oder in einem geschützten Rahmen
  • Fähigkeit, die Nacht ohne Begleitung zu verbringen
Ausschluss-
kriterien
Nicht aufgenommen werden können Personen mit akuter oder chronifizierter Suchtproblematik (Drogen, Alkohol), akuter Psychose, Selbst- oder Fremdgefährdung.
   
 

4. Platzangebot

Platzangebot Verteilt auf See- und Sensebezirk bietet applico 12 Wohnplätze.
   
 

5. Angebot und Betreuung

Ziel applico unterstützt und begleitet die BewohnerInnen auf dem Weg zur grösstmöglichen Selbständigkeit und in ihrer persönlichen Lebensgestaltung und schafft förderliche Voraussetzungen für einen umfassend gewaltfreien Lebensraum. Dies geschieht in einer Atmosphäre von Respekt und Akzeptanz. Die BewohnerInnen haben Recht auf Privatsphäre, Religionsfreiheit, freie Arztwahl...
Mitsprache-
recht
Die BewohnerInnen erhalten die Möglichkeit, den Alltag in der Wohngemeinschaft mitzuplanen und mitzugestalten.
Regelmässig findet eine Wohngemeinschaftssitzung statt, diese ist obligatorisch und klärt Fragen des Zusammenlebens, der Haushaltführung und Freizeitgestaltung.
Art der
Betreuung
JedeR BewohnerIn wird von einer Fachperson begleitet. Gemein-
sam werden die individuellen Ziele in Bereichen wie Haushalt, Freizeit, Beziehungen, Gesundheit, Umgang mit Medikamenten, Finanzen usw. erarbeitet und deren Umsetzung in einem Betreuungsplan festgelegt. Es finden regelmässig Standortbestimmungen statt.
Freizeit-
gestaltung
Das Betreuungsteam motiviert die BewohnerInnen, ihre Freizeit bewusst zu gestalten und führt gemeinsame Aktivitäten durch.
Haushalt-
führung
JedeR BewohnerIn beteiligt sich an der Haushaltführung nach einem gemeinsam vereinbarten Plan.
Vernetzung Angehörige und externe Bezugspersonen sind wichtige Part-
nerInnen. Nach Bedarf werden gemeinsam mit den BewohnerInnen Netzgespräche durchgeführt mit Familienangehörigen, TherapeutInnen, ÄrztInnen, Spitex, ArbeitgeberInnen, Ambulatorien und sonstigen externen Bezugspersonen.
Therapien Die therapeutische und ärztliche Begleitung erfolgen extern.
Zimmer Es stehen Einzelzimmer zur Verfügung.
Psychosoziale Wohnbegleitung Für ehemalige BewohnerInnen der WG's, besteht nach ihrem Auszug die Möglichkeit einer psychosozialen Wohnbegleitung.
Aussen-
wohnung
Für den Übergang von der betreuten Wohnsituation in ein eigenständiges Wohnen steht eine Aussenwohnung von applico zur Verfügung.
   
  6. Fachpersonal
Fachpersonal Bei der Anstellung des qualifizierten Personals achtet applico auf fachliche und menschliche Fähigkeiten. Der Arbeitsvertrag stützt sich auf den Gesamtarbeitsvertrag der Freiburgischen Vereinigung der spezialisierten Institutionen (INFRI) vom 1. Jan. 2006.
Qualitäts-
sicherung
Zur Qualitätsentwicklung finden regelmässig Standortgespräche mit Zielvereinbarungen statt.
Weiterbildung Das Fachpersonal bildet sich kontinuierlich weiter.
Ausbildung In den Wohngemeinschaften arbeiten Fachpersonen mit spezifischer Ausbildung oder mit der Motivation, sich auszubilden.
   
 

7. Aufnahme- und Austrittsverfahren

Aufnahme-
verfahren

Aufnahmeverfahren (in Zusammenarbeit mit den externen Bezugspersonen):

  • Schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme
  • Informationsgespräch und Hausbesichtigung mit Informationen über Angebote, Rechte und Pflichten
  • Individuelle Abklärungsphase
  • Besuch in der Wohnung in Anwesenheit der BewohnerInnen
  • Aufnahmegespräch mit beidseitiger Entscheidung
  • Abschluss des Wohnvertrages mit 3 monatiger Probezeit. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 2 Wochen, nachher 3 Monate
Austritts-
verfahren

Austrittsverfahren (in Zusammenarbeit mit den externen Bezugspersonen):

  • Austrittsgespräch mit Teilnahme der Bewohnerin/des Bewohners und ihrer internen Bezugsperson. Je nach Situation nehmen auch die externe Bezugsperson und/oder nachbetreuende Bezugspersonen teil. 
Kündigungs-/
Ausschlussgründe
Mögliche Kündigungs- oder Ausschlussgründe:
Gewalt, sexuelle Übergriffe, grobe Verstösse gegen die Hausregeln
   
 

8. Betreuungszeiten

Öffnungs-
zeiten
Die Wohngemeinschaften sind jährlich an 365 Tagen geöffnet.
Betreuungs-
zeiten
Eine Begleitung wird werktags von 06.30 Uhr bis 08.30 Uhr und von 17 Uhr bis 21 Uhr angeboten, an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien von 10 Uhr bis 20 Uhr.
Längerfristig ist geplant, Wohngemeinschaften mit unterschiedlicher Betreuungsintensität zu schaffen.
Pikettdienst Ausserhalb der begleiteten Zeiten besteht für die Wohngemeinschaften ein Pikettdienst.
   
 

9. Finanzen

Finanzierung applico sichert die Finanzierung durch Pensionsbeiträge der BewohnerInnen und Leistungen der öffentlichen Hand. Die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg leistet die Defizitgarantie.
Spenden kommen gemäss dem Spendenreglement der Stiftung direkt und ausschliesslich Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zugute.
   
 

10. Qualitätssicherung

Qualitäts-
sicherung
Mit dem SQS-Zertifikat ISO 9001: 2000 erfüllt applico seit dem November 2006 die Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.